Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GeWoGe Gesellschaft für Verwaltung und Vermittlung von Wohn- und Geschäftshäusern mbH, Drakestr. 16, 12205 Berlin, im folgenden Text nur „GeWoGe mbH“ genannt.
§ 1. Geltung
Mit der Verwendung des in unserem jeweiligen Exposé enthaltenen Angebots, z. B.
durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc. kommt zwischen dem
Angebotsempfänger (Maklerkunde) und der GeWoGe mbH ein Maklervertrag über
das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom
Maklerkunden anerkannt werden.
§ 2. Weitergabeverbot
Die von der GeWoGe mbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere
Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für die jeweiligen Empfänger
bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der
GeWoGe mbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der
Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere
Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den
Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so
ist der Maklerkunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision -zuzüglich
Mehrwertsteuer- zu entrichten.
§ 3. Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter
ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle des Ankaufs der
Anmietung. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises
und/oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten
Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer
Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich
angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt
des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren
Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von
uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch oder in seinem wirtschaftlichen
Erfolg nur wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der
Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von
Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie
Tausch statt Kauf oder Miete.
§ 4. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrages/Mietvertrages fällig.
Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die GeWoGe mbH hat das Recht,
beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des
Hauptvertrages ohne Teilnahme der GeWoGe mbH, so ist der Kunde verpflichtet, der
GeWoGe mbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des
Hauptvertrages und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
§ 5. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 7,14 % vom
wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 2,38 Monatsmieten Mieterprovision (bei
gewerblichen Mietobjekten), jeweils incl. 19 % ges. MwSt.
Bei Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern an private Käufer
(Verbraucher) wird die zu zahlende Provision jeweils dem Käufer und Verkäufer in
gleicher Höhe berechnet (gem. § 656 c BGB). Sollte mit dem Verkäufer eine
Vereinbarung gem. § 656 d BGB vorliegen, wird im Exposee darauf hingewiesen.
§ 6. Doppeltätigkeit
Die GeWoGe mbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil
(Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei
Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
§ 8. Haftungsbegrenzung
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Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden
erleidet oder sein Leben verliert.
Die Haftung für sonstiges fahrlässiges Verhalten der GeWoGe mbH, dessen
gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen
§ 9. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Berlin.
§ 10. Nutzung dieses Angebotes
I. Die GeWoGe mbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität,
Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
Dies betrifft insbesondere alle Angaben in unseren
Immobilienangeboten – sowohl im Internet als auch auf unserer
Homepage.
II. Die GeWoGe mbH behält sich vor, Inhalte und Angebote auch ohne
Vorankündigung jederzeit einzustellen. Dadurch entstehende Schäden
gehen nicht zu Lasten der GeWoGe mbH.
§ 11. Datenschutz
I. Dieses Angebot beinhaltet Möglichkeiten der Kommunikation und
Datenübermittlung an uns.
II. Alle übermittelten Daten, insbesondere personenbezogene Daten,
werden absolut vertraulich behandelt und nur mit der ausdrücklichen
Zustimmung der Betroffenen an Dritte weitergeleitet. Wir weisen
darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet
nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollständig
gewährleistet werden kann.
III. Wir schätzen Ihr Vertrauen das Sie und entgegen bringen. Wir wenden
äußerste Sorgfalt an, um Ihre persönlichen Angaben zu schützen.
§ 12. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Absatz 1
und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: GeWoGe mbH, Drakestr. 16, 12205 Berlin.
Tel. 030-8457210, FAX: 030-84572144; E-Mail: info@gewoge-immmobilien.de.
Besondere Hinweise: Ihr Widerruf erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
Widerrufsrecht ausgeübt haben.
§ 13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt
auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber
wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine
Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien
am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider
läuft.
§ 7 Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von der GeWoGe mbH angebotene Objekt bereits bekannt, so
hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und
auf Verlangen der GeWoGe mbH zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so
hat er der GeWoGe mbH sämtliche Aufwendungen, die der GeWoGe mbH dadurch
entstehen, dass auf Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden
zu ersetzen.